Arbeits- und Sozialrecht: 

 
 
 
 
 
 
 
 
   
Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind wir insbesondere tätig in der Beratung und Vertretung
  • in Kündigungsschutzverfahren
  • bei der Erstellung und Auslegung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  • bei Streitigkeiten über die Höhe und die ordnungsgemäße Abrechnung von Vergütungsansprüchen
  • bei Streitigkeiten über die Vergütung von überstunden
  • bei Streitigkeiten über die Erstellung und Entfernung von Abmahnungen
  • bei Streitigkeiten über den Inhalt von Arbeitszeugnissen
  • bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristung
  • bei tarifvertraglichen Streitigkeiten
  • bei Streitigkeiten über bzw. wegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • im Bereich Erwerbsminderung sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Sozialrecht

Im Sozialrecht vertreten und beraten wir außergerichtlich und gerichtlich insbesondere
  • Versicherte in der Krankenversicherung bei Streitigkeiten mit ihrer Krankenkasse (über die Versicherungspflicht und Beitragspflicht, über die Gewährung von Krankengeld, von (zahn-) ärztlicher Krankenbehandlung, von häuslicher Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen etc.)
  • Pflegebedürftige bei Streitigkeiten mit der Pflegekasse (über die Zuordnung zu einer Pflegestufe, über die Gewährung von Pflegeleistungen, Pflegegeld, Pflegehilfsmitteln etc.)
  • Rentner bzw. Versicherte in der Rentenversicherung bei Streitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung (über die Versicherungspflicht und Beitragspflicht, über die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit, die Gewährung von Altersrenten, von Leistungen zur Rehabilitation etc.)
  • Schwerbehinderte Menschen bei Streitigkeiten mit dem Versorgungsamt (über die Anerkennung einer Schwerbehinderung, die Höhe des Grades der Behinderung, die Erteilung von Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc.)
  • Versicherte in der Unfallversicherung bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft (über das Bestehen von Versicherungspflicht, das Vorliegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls, die Anerkennung einer Berufskrankheit sowie die Gewährung von Verletztengeld, ärztlicher Heilbehandlung, einer Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit etc.)
  • Erwerbslose bei Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit (über die Gewährung von Arbeitslosengeld I, die Dauer und die Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs, den Eintritt einer Sperrzeit, die Aufhebung und Rückforderung von Leistungen etc.)
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bei Streitigkeiten mit dem Jobcenter (über die Gewährung von Leistungen, über die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung, über Leistungskürzungen, über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, über die Aufhebung und Rückforderung von Leistungen etc.)
  • Sozialhilfebedürftige und deren Angehörige bei Streitigkeiten mit dem Sozialamt (über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie von Leistungen der Grundsicherung im Alter über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, über die Aufhebung und Rückforderung von Leistungen sowie über die finanzielle Inanspruchnahme von unterhaltspflichtigen Angehörigen durch das Sozialamt etc.)
  • Ambulante Pflegedienste und sonstige Erbringer von Sozialleistungen bei Streitigkeiten mit den zuständigen Kostenträgern (über die Notwendigkeit, Abrechnung und Vergütung der erbrachten Leistungen, über die vertraglichen Beziehungen zwischen Leistungserbringer und Kostenträger etc.)

 
 
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