Kosten: 

 
 
 
 
 
 
 
 
   
Honorar

Die Kosten für juristische Beratung und Vertretung sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Vergütungsverzeichnis hierzu festgelegt.

Die individuellen Kosten richten sich in zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor allem nach dem Streitwert und dem Aufwand.

Für die anwaltliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen sog. Rahmengebühren. Die konkrete Bestimmung der Gebühr erfolgt insbesondere anhand des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.

In der Regel kann im Rahmen des Erstgesprächs bereits abgeschätzt werden, welche Kosten im Einzelfall entstehen werden.

In vielen Fällen übernimmt eine etwa vorhandene Rechtschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Beratung/Vertretung. Bringen Sie daher zum Erstgespräch die Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit.

Wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen gering ist, ist es bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens weiterhin möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Falle ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen über Ihre aktuellen finanziellen Verhältnisse zum Erstgespräch mitbringen. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe hängt jedoch nicht nur von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab sondern auch davon, ob Ihr Anliegen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

 
 
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